Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bürger-Energie Isental e. V.
Teilnehmen können Personen bzw. Familien, die im Rahmen der Energie-Entdecker-Tour mindestens 5 Entdecker-Zeichen gesammelt haben.
Die Teilnahme erfolgt durch Abgabe oder Einsendung des ausgefüllten Energie-Entdecker-Passes innerhalb des Teilnahmezeitraums.
Teilnahmeschluss ist:
3. August 2026
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ende des Teilnahmezeitraums ausgelost und über die angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitarbeitende und unmittelbar an der Organisation beteiligte Personen sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Datenschutz beim Gewinnspiel
Für die Teilnahme am Gewinnspiel erheben wir nur die Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels notwendig sind.
Dazu gehören je nach Angabe auf dem Energie-Entdecker-Pass:
- Name
- Kontaktmöglichkeit, z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- Adresse für die Gewinnbenachrichtigung oder Zusendung
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet, insbesondere zur Auslosung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner.
Die Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht für die Abwicklung eines Gewinns erforderlich ist.
Nach Abschluss des Gewinnspiels und der Gewinnübergabe werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden mit dieser Verarbeitung ihrer Daten einverstanden.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Bürger-Energie Isental e. V.
Steinlandstraße 36
84424 Isen
info@isental-energie.de
Sicherheit und Hinweise
Die Teilnahme an der Energie-Entdecker-Tour erfolgt auf eigene Verantwortung.
Kinder nehmen in Begleitung und Verantwortung ihrer Eltern oder Aufsichtspersonen teil.
Bitte achtet im Straßenverkehr auf eure Sicherheit und respektiert Privatgrundstücke, Höfe und Betriebsflächen.
Anlagen, Maschinen und technische Einrichtungen dürfen nicht betreten oder berührt werden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.

